Technischer Dienst

Vollgutachten und Einzelgutachten

Dank der Liberalisierung des § 21 StVZO und des § 19 (2) StVZO können wir Ihnen als Partner des  Technischen Dienstes der GTÜ auch Dienstleistungen wie  „Vollgutachten“ und „Einzelabnahmen“ anbieten. Hierzu gehören beispielsweise Tuningfahrzeuge, importierte Gebrauchtwagen und auch Fahrzeuge, die keine Zulassungspapiere mehr besitzen.

 

Diese Dienstleistung erbringen wir ausschließlich nach Terminvereinbarung für PKW und Anhänger.