PKW
Die Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO bieten wir für 91,00 € an. Inkl. der UMA beträgt die HU die Prüfgebühr 141,00 €.
Ist bei Ihrer Hauptuntersuchung gleichzeitig ein Gasanlagenprüfung (GWP) erforderlich erhöht sich der Preis um 36,00 €.
Ist eine vertiefte Untersuchung an Ihrem Fahrzeug erforderlich, da Sie die Frist des Vorführtermins um mehr als 2 Monate überschritten haben, erhöht sich das Prüfentgelt um 16,00 €.
Feinstaubplaketten bieten wir zum Preis von 5,00 € an.
Änderungsabnahmen § 19(3) StVZO
An Ihrem Fahrzeug führen wir Änderungsabnahmen nach § 19(3) zu unseren normalen Öffnungszeiten durch. Der Preis richtet sich nach dem Aufwand.
Sonderabnahmen § 19(2) StVZO
An Ihrem Fahrzeug führen unsere unterschriftsberechtigten Personen des technischen Dienstes der GTÜ auch Sonderabnahmen durch. Diese Dienstleistung führen wir ausschließlich mit Terminvereinbarung an unserer Prüfstelle in Horbach unter 06055 84890 durch.
Vollabnahmen § 21 StVZO
An Ihrem Fahrzeug führen wir auch Sonderabnahmen durch. Der Preis richtet sich nach dem Aufwand.
Diese Dienstleistung führen wir nach Terminvereinbarung an unserer Prüfstelle in Horbach durch. TelefonNr. 06055-84890.
Anhänger
Einachsige Anhänger ohne Bremse prüfen wir bis 750 kg zum Preis von 41,00 €.
Anhänger bis 3,5 t mit Bremse prüfen wir zum Preis von 59,00 €.
Anhänger über 3,5 t prüfen wir bei ausgewählten Partnern mit Termin an ausgewählten Prüfstützpunkten.
Änderungsabnahmen § 19(3) StVZO
An Ihrem Fahrzeug führen wir Änderungsabnahmen gerne durch. Der Preis richtet sich nach dem Aufwand.
Wohmobile bis 7,5 t
Hauptuntersuchung inkl. UMA über 7,5 t mit Termin an ausgewählten Stützpunkten
Wohnanhänger bis 3,5 t
Hauptuntersuchung an Wohnanhängern bis 3,5 t führen wir zum Preis von 59,00 € durch.
Die Gasanlagenprüfung nach G607 bieten wir Ihnen als freiwirtschaftliche nichtamtliche Leistung mit Terminvereinbarung zum Preis von 55,00 € an.
Krafträder
Hauptuntersuchung mit und ohne UMA (Abgasuntersuchung)
Für Krafträder mit UMA fällt eine HU Gebühr von 84,00 € an. Ist Ihr Fahrzeug vor dem 01.01.1989 zugelassen, sind 59,00 € fällig.
Änderungsabnahmen § 19(3) StVZO
An Ihrem Fahrzeug führen wir Änderungsabnahmen gerne durch. Der Preis richtet sich nach dem Aufwand.
Oldtimerabnahmen (§ 23 StVZO)
inkl. der HU führen wir zum Preis von 97,00 € durch. Bei Erstzulassung nach dem 01.01.1989 ist bei Ihrem Oldtimer eine UMA mit erforderlich, daher erhöhen sich die Gebühren auf 129,00 €.
Wertermittlungen, Schadensbewertungen und Oldtimerbewertungen (z.B. zur Kaufpreisermittlung, Versicherungsanfragen) führen wir in unserem Büro nicht durch. Gerne können Sie unseren Kooperationspartner Andreas Trapp öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger direkt unter 0171-6251873 zwecks Terminvereinbarung kontaktieren.